Informationen des Schulelternrates

Klassenkonferenz / Zeugniskonferenz

Die Klassenkonferenz entscheidet über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schüler betreffen.
Dazu gehört vor allem die Beratung über Zeugnisse und Versetzungen. Neben allen Lehrerinnen und Lehrern, die in der Klasse unterrichten, nehmen drei gewählte Elternvertreter teil. Die Elternvertreter werden von der Klassenelternschaft für zwei Jahre gewählt und sind stimmberechtigt. Kein Stimmrecht haben sie bei der Beratung über Zeugnisse und Versetzungen. Die Schulleitung nimmt an diesen Konferenzen anlassbezogen (z.B. bei Ordnungsmaßnahmen) teil.

Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz beschäftigt sich mit der pädagogischen Arbeit der Schule. Themen der Gesamtkonferenz sind z. B. das Schulprogramm, Leistungsbewertung und Hausaufgaben. Aus dem Schulelternrat werden Vertreter für die Teilnahme an den Gesamtkonferenzen gewählt. Diese Elternvertreter sind auch stimmberechtigt. Die Leitung der Gesamtkonferenz hat die Schulleitung.

Fachkonferenz

Die Fachkonferenz berät mindestens einmal im Schuljahr über alle das jeweilige Fach betreffenden Angelegenheiten,
wie z. B. – schulinterne Pläne
– Leistungsbewertung in den jeweiligen Fächern
– Anschaffungswünsche
– Einführung neuer Schulbücher

Helfende Hände

Elternarbeit kann auf verschiedene Arten stattfinden. Ohne tatkräftige Unterstützung der Eltern wäre ein reibungsloser Ablauf des Schulalltags nicht immer möglich.
Zahlreiche Aktionen wie z. B.
– Lesemütter / Leseväter
– Powerfrühstück
– Fahrradprüfung
– Kampfrichter bei den Bundesjugendspielen
– Klassenfahrten
erfordern den Einsatz vieler freiwilliger Helfer.